Klage auf Unterlassung der Bezeichnung "christlich". VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2010 (1S610/10)
Für eine gegen ein römisch-katholisches Bistum gerichtete Klage mit dem Ziel, der katholischen Kirche zu untersagen, sich christlich zu nennen, ist zwar der Verwaltungsrechtsweg gegeben, jedoch scheitert das Begehren an der fehlenden Klagebefugnis. Ein auf die Wahrnehmung eines postmortalen Persönli...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2014
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