Anerkennung und Förderung jüdischer Gemeinden. Beschluss vom 10.02.2012 - 6 B 10003/10
Leitsatz: Die in Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV als Kriterium für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts genannte Verfassung ist im Sinne einer Gesamteinschätzung des tatsächlichen Zustands zu verstehen. Dabei sind ihre Finanzausstattung, ihr...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2014
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