Diskussionspapier zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Moorbodennutzung = Discussion paper on a 'good professional practice' for the agricultural use of peat soils

In Deutschland werden mehr als 70% der Moorböden landwirtschaftlich genutzt. Von der mit der Bewirtschaftung verbundenen Entwässerung gehen meist erhebliche Umweltbelastungen aus, die im Widerspruch zu internationalen Vorgaben und nationalen Vorschriften stehen. Die entwässerungsbasierte Nutzung von...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Telma
1. Verfasser: Abel, Susanne (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Caspers, Gerfried (VerfasserIn), Gall, Beate (VerfasserIn), Gaudig, Greta (VerfasserIn), Heinze, Stefanie (VerfasserIn), Höper, Heinrich (VerfasserIn), Joosten, Hans (VerfasserIn), Landgraf, Lukas (VerfasserIn), Lange, Gerd (VerfasserIn), Luthardt, Vera (VerfasserIn), Meissner, Jessica K. (VerfasserIn), Osterburg, Bernhard (VerfasserIn), Padeken, Karsten (VerfasserIn), Philipp, Helmut-Rene (VerfasserIn), Schröder, Christian (VerfasserIn), Strassburger, Thomas (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2016
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:In Deutschland werden mehr als 70% der Moorböden landwirtschaftlich genutzt. Von der mit der Bewirtschaftung verbundenen Entwässerung gehen meist erhebliche Umweltbelastungen aus, die im Widerspruch zu internationalen Vorgaben und nationalen Vorschriften stehen. Die entwässerungsbasierte Nutzung von Moorböden führt zur kontinuierlichen Abnahme des Höhenniveaus und damit über die Zeit zu einem Verlust an Kulturland. Auf einem vom Projekt MoorDialog (Greifswald Moor Centrum) und der DGMT organisierten Fachgespräch vom 16. bis t 8. Juni 2016 haben Vertreter aus Land- und Wasserwirtschaft, Wissenschaft sowie Natur- und Umweltschutz diskutiert, was eine gute fachliche Praxis der Nutzung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden in Deutschland beinhalten sollte. [...] (Quelle: Verf.) Zitierte Vorschriften: § 17 BBodSchG
ISSN:0340-4927