Für die Pflege gelten zwei Arten von Mindestlöhnen Rechtsrat

Rechtsrat. 4,12 Euro pro Stunde - so wenig verdiente eine Pflegekraft im oberbayerischen Traunstein. Richter am Landesarbeitsgericht München bewerteten diesen Lohn im Jahr 2009 dennoch als Wucher. Heutzutage dürfte so etwas nicht mehr passieren. Denn Pflegende haben seit 2015 Anspruch auf Lohnunterg...

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Veröffentlicht in:Die Schwester, der Pfleger
1. Verfasser: Siefarth, Thorsten (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2016
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Beschreibung
Zusammenfassung:Rechtsrat. 4,12 Euro pro Stunde - so wenig verdiente eine Pflegekraft im oberbayerischen Traunstein. Richter am Landesarbeitsgericht München bewerteten diesen Lohn im Jahr 2009 dennoch als Wucher. Heutzutage dürfte so etwas nicht mehr passieren. Denn Pflegende haben seit 2015 Anspruch auf Lohnuntergrenzen. Es muss jedoch genau differenziert werden.
ISSN:0340-5303