Die Durchsetzungsmechanismen des Mindestlohngesetzes

Seit dem 1.1.2015 ist das MiLoG (BGBl. I 2014, BGBL Jahr 2014 I Seite 1348) in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es Beschäftigte vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen und Sozialdumping verhindern (BT-Drs. 18/1558, 2). Um diese Ziele tatsächlich auch zu erreichen, ist das Gesetz in de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift
1. Verfasser: Heuschmid, Johannes (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Hlava, Daniel (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2015
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit dem 1.1.2015 ist das MiLoG (BGBl. I 2014, BGBL Jahr 2014 I Seite 1348) in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es Beschäftigte vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen und Sozialdumping verhindern (BT-Drs. 18/1558, 2). Um diese Ziele tatsächlich auch zu erreichen, ist das Gesetz in den Abschnitten zwei und drei mit verschiedenen Durchsetzungsmechanismen ausgestattet, die nun näher in den Blick genommen werden sollen. Daneben bestehen flankierende Regelungen in anderen Gesetzen, die ebenfalls bei der Frage der Durchsetzung des Mindestlohns relevant werden könnten. Auch diese sind, soweit erforderlich, in die folgende Betrachtung einzubeziehen.(Quelle: Verl.)
ISSN:0341-1915