Edict Wegen Beerbung Derjenigen Personen

Edikt, das die Angelegenheiten von Erblassern, welche Sozialunterstützung genossen hatten, regelt. Hier sollten die Erben die Hälfte, die Sozialkasse die andere Hälfte erben. Die Regelung ist großzügiger als die vorherige Handhabung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Literis Schlechtigerianis (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm I. (BerichterstatterIn), Grumbkow, Friedrich Wilhelm von (BerichterstatterIn), Creutz, Ehrenreich Bogislaus von (BerichterstatterIn), Katsch, Christoph von (BerichterstatterIn), Goerne, Friedrich von (BerichterstatterIn), Fuchs, J. H. von (BerichterstatterIn), Schlechtiger, Gotthard (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin 18. Sept. 1726
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Beschreibung
Zusammenfassung:Edikt, das die Angelegenheiten von Erblassern, welche Sozialunterstützung genossen hatten, regelt. Hier sollten die Erben die Hälfte, die Sozialkasse die andere Hälfte erben. Die Regelung ist großzügiger als die vorherige Handhabung.
Beschreibung:Datiert: 18.09.1726
Schmuckelemente: Auszeichnungsschrift; Zierinitiale
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Berlin: Gedruckt bey des Königl. Preußis. Hoffdruckers Gotthard Schlechtigers Witwe
Beschreibung:1 Bl [i.e. 4 S.]
Buchdruck
33 x 20,5 cm