Verfügung daß die Kammergerichts-Ordnung und alle auf Königl. Hebungs-Bediente sich beziehende Verfügungen auch in Ansehung der Postmeister und deren Cassen, in den Punkten in welchen sie Anwendung leiden, fernerhin zur Norm dienen sollen Gottorff, den 17ten Junii, 1788
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Schleswig
Serringhausen
1788
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Beschreibung: | Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Schleswig, gedruckt in der Königl. privil. Serringhausenschen Buchdruckerey. |
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Beschreibung: | [2] Bl 4° |