Verfügung daß die Kammergerichts-Ordnung und alle auf Königl. Hebungs-Bediente sich beziehende Verfügungen auch in Ansehung der Postmeister und deren Cassen, in den Punkten in welchen sie Anwendung leiden, fernerhin zur Norm dienen sollen Gottorff, den 17ten Junii, 1788

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Königl. Privil. Serringhausensche Buchdruckerey (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Schleswig Serringhausen 1788
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Beschreibung
Beschreibung:Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Schleswig, gedruckt in der Königl. privil. Serringhausenschen Buchdruckerey.
Beschreibung:[2] Bl