Seine Könichliche Hoheit der Kurfürst haben, auf einen Antrag der gegenwärtig allhier versammelten Landstände, gnädigst beschlossen, daß die heruntergesetzten westphälischen Obligationen unter Lit. D von den damaligen Besitzern derselben einem ständischen Ausschusse unter dem Vorsitze und der Direction Kurfürstlicher Landtags-Commission, vorgelegt werden sollen. ... Cassel, den 8ten May 1815
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
S.l.
1815
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Ausgabe: | Regierungs-Ausschreiben an die Justizbeamten |
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Beschreibung: | [1] Bl. |
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