Seine Könichliche Hoheit der Kurfürst haben, auf einen Antrag der gegenwärtig allhier versammelten Landstände, gnädigst beschlossen, daß die heruntergesetzten westphälischen Obligationen unter Lit. D von den damaligen Besitzern derselben einem ständischen Ausschusse unter dem Vorsitze und der Direction Kurfürstlicher Landtags-Commission, vorgelegt werden sollen. ... Cassel, den 8ten May 1815

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hessen-Kassel Regierung (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1815
Ausgabe:Regierungs-Ausschreiben an die Justizbeamten
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:[1] Bl.