Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame, gute Gönner! Es ist zwar durch den §. 6. der Wucherordnung vom 20ten August 1800 bereits gnädigst verordnet worden, wie es mit der Belohnung für diejenige Personen, welche beim Geldborgen ... Dieser aber durch die höchste Resolutionen vom 27ten März und 29ten Mai l. J. dahin erledigt worden ist: ... Hanau, den 20ten August 1804 ; Regierungs-Ausschreiben des Makelgeld beit Heirathen betr.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hessen-Kassel Regierung (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1804
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Beschreibung
Beschreibung:[1] Bl.