Das Abhören ausländischer Sender ist ein Verbrechen

Klebezettel, gummiert; Erinnerung der Wehrmachtsangehörigen an das Verbot Feindsender abzuhören. - Mit Handlungsanweisung zum Kleben auf der Rückseite

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Deutschland <Deutsches Reich> / Wehrmacht / Wehrmachtpropaganda (VerfasserIn), Deutsches Reich Wehrmacht (AdressatIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin? 1941
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Beschreibung
Zusammenfassung:Klebezettel, gummiert; Erinnerung der Wehrmachtsangehörigen an das Verbot Feindsender abzuhören. - Mit Handlungsanweisung zum Kleben auf der Rückseite
Beschreibung:Zusatz: ZUR POLIZEISTATION
Anmerkung: Sofort nach Kriegsbeginn verbot die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" das Abhören ausländischer Sender, 1941 gab es die ersten Urteile mit Zuchthausstrafen für das Abhören von Feindsendern, vgl. Kirchner, Flugblattpropaganda im 2. Weltkrieg Bd. 8, S. XXIX
Beschreibung:2 S.; 8,7x5,5 cm
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