Die Fiskalisierung des Strafverfahrens monetäre Sanktionen im Strafrecht
Zugl.: Hamburg, Bucerius-Law-School, Diss., 2010
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Hamburg
Bucerius-Law-School-Press
2012
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Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Schriften der Bucerius Law School Band II
23 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
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Zusammenfassung: | Zugl.: Hamburg, Bucerius-Law-School, Diss., 2010 Die vorliegende, Ende Juli 2010 von der Bucerius Law School Hamburg als Dissertation angenommene, Abhandlung weist eindrücklich in einem ersten Hauptteil und einem dazugehörigen Anhang nach, dass monetäre Sanktionen, d. h. insbesondere Geldstrafen und Geldauflagen, in deutschen Strafverfahren eine überragende, historisch geradezu einmalige Bedeutung erlangt haben. Eine solche Entwicklung ist per se problematisch, da die Einnahmengenerierung nach den verschiedenen Strafzwecken nicht erforderlich ist und mit diesen in Konflikt treten kann. Im zweiten Hauptteil untersucht der Autor sodann detailliert drei Problemfelder im Zusammenhang mit Geldauflagen, die eine solche Entwicklung in sich birgt: Zum Einen sieht sich insbesondere die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage gemäß § 153a StPO seit jeher mit einem Legitimationsproblem konfrontiert. Zum Zweiten führen systematische Unklarheiten und ungelöste Rechtsprobleme zu Funktionsproblemen bei der Verhängung von Geldauflagen. Zum Dritten besteht bei Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen ein Zuteilungsproblem, weil Kriterien für eine objektive Verteilung benötigt werden. |
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Beschreibung: | Literaturverz. S. 258 - 279 |
Beschreibung: | XIV, 279 S. 229 mm x 162 mm |
ISBN: | 9783863810092 978-3-86381-009-2 |