Anlegung von Bejagungsschneisen zur Wildschadensabwehr Pflicht des Landwirts oder nur auf Kosten des Jagdausübungsberechtigten
Ein Landwirt hat die Wahlfreiheit, seine Felder vollflächig zu bepflanzen, ohne Bejagungsmöglichkeiten zu schaffen. Einen Anspruch auf Wildschadensersatz hat er dann jedoch nicht, wenn der Jagdausübungsberechtigte ihn zuvor berechtigterweise und erfolglos aufgfordert hat, Bejagungsschneisen und Sich...
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Veröffentlicht in: | Agrar- und Umweltrecht |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2012
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Zusammenfassung: | Ein Landwirt hat die Wahlfreiheit, seine Felder vollflächig zu bepflanzen, ohne Bejagungsmöglichkeiten zu schaffen. Einen Anspruch auf Wildschadensersatz hat er dann jedoch nicht, wenn der Jagdausübungsberechtigte ihn zuvor berechtigterweise und erfolglos aufgfordert hat, Bejagungsschneisen und Sichtstreifen anzulegen. |
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ISSN: | 0340-840X |