Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg ... Fügen hiemit zu wissen, daß Uns zeithero viele Mängel und Gebrechen bey der Dom-Schule in Schwerin vorgebracht, deren Erledigung Wir um so mehr nöthig finden ... Residenz-Stadt Rostock, den 4ten März 1750

Verordnung, die Dom-Schule in Schwerin betr.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Mecklenburgische Nachrichten, Fragen und Anzeigen ; No. 13, 28. März 1750
Körperschaft: Mecklenburg-Schwerin (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Christian Ludwig II. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Rostock 1750
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung, die Dom-Schule in Schwerin betr.
Beschreibung:Kopftitel
Kein Erscheinungsvermerk. Statt dessen Ort und Jahr der Datierung
Beschreibung:Bl. 1