Muß eine nach außerrheinischem Recht begründete Schwängerungsklage nach dem 1. Januar 1900 von einem Rheinischen Gericht zugesprochen werden, wenn das uneheliche Kind vor diesem Termine geboren ist?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift des Rheinpreußischen Amtsrichter-Vereins ; Bd. 18, Nr. 1
1. Verfasser: Schöller (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Köln 1900
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Beschreibung
Beschreibung:S. 51 - 63