Muß eine nach außerrheinischem Recht begründete Schwängerungsklage nach dem 1. Januar 1900 von einem Rheinischen Gericht zugesprochen werden, wenn das uneheliche Kind vor diesem Termine geboren ist?
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift des Rheinpreußischen Amtsrichter-Vereins ; Bd. 18, Nr. 1 |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Köln
1900
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Beschreibung: | S. 51 - 63 |
---|