Der Internationale Gerichtshof im Friedenssicherungssystem der VN

Der Internationale Gerichtshof als das "richterliche Hauptorgan" der Vereinten Nationen hat keine vom Willen der Streitparteien unabhängige allgemeine Zuständigkeit für Entscheidungen zwischenstaatlicher Streitigkeiten. Von den drei zur Begründung der Zuständigkeit des Gerichtshofs gegeben...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Aussenpolitik / Deutsche Ausgabe
1. Verfasser: Jaenicke, Günther (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1985
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Internationale Gerichtshof als das "richterliche Hauptorgan" der Vereinten Nationen hat keine vom Willen der Streitparteien unabhängige allgemeine Zuständigkeit für Entscheidungen zwischenstaatlicher Streitigkeiten. Von den drei zur Begründung der Zuständigkeit des Gerichtshofs gegebenen Formen der Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit bietet der Spezialkompromiß einige unbestreitbare Vorteile und schafft die Schiedsformel in multilateralen Verträgen einen erfolgversprechenden Ansatz zur Schaffung einer breiteren Zuständigkeit des IGH. Dagegen hat die Fakultativklausel der Satzung des IGH aufgrund des staatlichen Verhaltens die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. (SWP-Hld)
Beschreibung:11 Anm.
ISSN:0004-8194