Verhältnismäßige und unverhältnismäßige Mittel eine bedenkenswerte Unterscheidung in der lehramtlichen Bewertung der Sterbehilfe
Ausgehend von der Unterscheidung zwischen verhältnismäßigen und unverhältnismäßigen Mitteln, die - was oft nicht wahrgenommen wird - auch das kirchliche Lehramt bei der ethischen Beurteilung der Euthanasie verwendet, wird nach der Bedeutung und dem Kriterium dieser Unterscheidung gefragt. Die Lücke,...
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Veröffentlicht in: | Münchener theologische Zeitschrift |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2007
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Zusammenfassung: | Ausgehend von der Unterscheidung zwischen verhältnismäßigen und unverhältnismäßigen Mitteln, die - was oft nicht wahrgenommen wird - auch das kirchliche Lehramt bei der ethischen Beurteilung der Euthanasie verwendet, wird nach der Bedeutung und dem Kriterium dieser Unterscheidung gefragt. Die Lücke, die in der juristischen Erläuterung des Übermaßverbots bleibt, lässt sich aus ethischer Sicht durch den Hinweis füllen, eine Handlung dürfe im Ganzen nicht kontraproduktiv werden. Von diesem Prinzip her werden bisher übliche Differenzierungen für die Bestimmung erlaubter Euthanasie (Behandlungsabbruch, indirekte / direkte, aktive / passive Sterbehilfe) rekonstruiert und Kriterien für den Abbruch künstlicher Ernährung entwickelt. |
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ISSN: | 0580-1400 |