D. Philipp Jakob Heislers Rechtliche Entscheidung der Frage: Ob jemand, der mit einer Person sich öffentlich verlobet, nachher aber deren leibliche Schwester beschlafen, die Erlaubniß, diese, oder jene heurathen zu dürfen, von hoher Obrigkeit wohl erhalten könne?

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Veröffentlicht in:Heisler, Philipp Jakob, 1718 - 1781 D. Philipp Jakob Heislers, weiland gewesenen öffentlichen ordentlichen Lehrers der Rechte, zweyten Beysitzers der Juristenfakultät und Ephorus der Königl. Freitische auf der Friedrichsuniversität Juristische Abhandlungen und Erörterungen einiger wichtigen und streitigen Fragen aus dem bürgerlichen, peinlichen und geistigen Rechte ; Erste Sammlung
1. Verfasser: Heisler, Philipp Jakob (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1783
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