Bereitschaftsdienste vier Jahre nach der Novellierung des ArgZG Von Verbesserungen für die Beschäftigten keine Spur

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Veröffentlicht in:Arbeitsrecht im Betrieb
1. Verfasser: Mayer, Udo R. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2008
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Beschreibung
Beschreibung:Nach der EG-Arbeitszeitrichtlinie darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Dabei sind allerdings Ausgleichszeiträume zulässig. (Quelle: Verlag)
ISSN:0174-1225