Bereitschaftsdienste vier Jahre nach der Novellierung des ArgZG Von Verbesserungen für die Beschäftigten keine Spur
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Veröffentlicht in: | Arbeitsrecht im Betrieb |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2008
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Beschreibung: | Nach der EG-Arbeitszeitrichtlinie darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Dabei sind allerdings Ausgleichszeiträume zulässig. (Quelle: Verlag) |
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ISSN: | 0174-1225 |