Arbeitsverhältnis, Befristung, Sachgrund, vorherige Ausbildung

Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG kann nur einmalig erfolgen. (Quelle: Verlag)

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Veröffentlicht in:Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
1. Verfasser: Klasen, Axel J. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2008
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG kann nur einmalig erfolgen. (Quelle: Verlag)
Beschreibung:BAG: 7 AZR 795/06
in: EWiR : Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Kurzkommentare
ISSN:0177-9303