Arbeitsverhältnis, Befristung, Sachgrund, vorherige Ausbildung
Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG kann nur einmalig erfolgen. (Quelle: Verlag)
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2008
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG kann nur einmalig erfolgen. (Quelle: Verlag) |
---|---|
Beschreibung: | BAG: 7 AZR 795/06 in: EWiR : Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Kurzkommentare |
ISSN: | 0177-9303 |