Umgang mit dem elektronischen Handelsregister

Seit dem 1. Januar 2007 werden die Handelsregister elektronisch geführt und die Eintragungen in die Handelsregister elektronisch bekanntgemacht. Ferner wird ein zentrales elektronisches deutsches Unternehmensregister ein- und die Umstellung auf den elektronischen Bundesanzeiger als Publikationsplatt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verwaltungsrundschau
1. Verfasser: Schmittmann, Jens M. (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Böing, Britta (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2008
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit dem 1. Januar 2007 werden die Handelsregister elektronisch geführt und die Eintragungen in die Handelsregister elektronisch bekanntgemacht. Ferner wird ein zentrales elektronisches deutsches Unternehmensregister ein- und die Umstellung auf den elektronischen Bundesanzeiger als Publikationsplattform für Unternehmensmeldungen fortgeführt. Konsequenz sind schnellere und einfachere Eintragungsverfahren, aber auch eine erhöhte Transparenz von Unternehmensdaten. So werden zukünftig Jahres- und Konzernabschlüsse im Internet veröffentlicht und Verstöße gegen die Offenlegungspflichten von Amts wegen sanktioniert.(Quelle: IHK Düsseldorf).
ISSN:0342-5592