Verordnung, betreffend die Errichtung eines Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Oberappellationsgerichts in Kiel und die Competenz dieses Gerichtshofes, die Rechtssachen in dem Herzogthum Lauenburg statt Holsteinisch-Lauenburgischen Obergerichts in letzter Instanz zu entscheiden für das Herzogthum Lauenburg

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Friedrich VI. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Kopenhagen J. H. Schultz 1834
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Beschreibung:2 Bl.