Rechtspflege in der DDR
Mit einer biographischen Einleitung über Eugen Schiffer und Hilde Benjamin wird die Geschichte der Rechtspflege in der DDR dargestellt. Anschließend werden theoretische Grundlagen des Justiz- und Rechtssystems der DDR skizziert. Das Wesen des sozialistischen Rechts wird von Staatstheoretikern der DD...
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Veröffentlicht in: | Recht in Ost und West |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1990
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Zusammenfassung: | Mit einer biographischen Einleitung über Eugen Schiffer und Hilde Benjamin wird die Geschichte der Rechtspflege in der DDR dargestellt. Anschließend werden theoretische Grundlagen des Justiz- und Rechtssystems der DDR skizziert. Das Wesen des sozialistischen Rechts wird von Staatstheoretikern der DDR auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus definiert. Das Recht selbst ist Instrument staatlicher Machtausübung. Die sozialistische Rechtspflege wird als eine gesellschaftliche Aufgabe verstanden. Diese Aufgabe besteht in der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger. Dieser Aufgabe sind alle Organe der Rechtspflege - Gericht, Staatsanwaltschaften, Staatliche Notariate, Rechtsanwaltschaft und Justizministerium - verpflichtet. Die Rechtspropaganda als eine vordringliche Aufgabe der sozialistischen Rechtspflege dient nicht der Rechtsfindung und dem Rechtsschutz in der DDR. (BIOst-Ldg) |
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ISSN: | 0486-1485 |