Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren insbesondere: Beschränkung und Zurückweisung von Tatsachenvortrag
Das ZPO-Reformgesetz v. 27. 7. 2001 hat nach § 513 Abs. 1 ZPO dem Berufungsgericht in erster Linie die Aufgabe zugewiesen, unter grundsätzlicher Bindung an die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen das angefochtene Urteil auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Zugleich sind jedoch nach § 529 ZPO...
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Recht |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2007
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