Zu Inhalt und unmittelbarer Anwendbarkeit der Europa-Abkommen der EG mit den ostmitteleuropäischen Staaten
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage nach dem Geltungsrang und der unmittelbaren Anwendbarkeit der Abkommen zwischen der EG einerseits und Polen, Ungarn und der CSFR andererseits. In diesem Zusammenhang spielen vor allem der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit (Inländerbehandlung) sowie Wettbe...
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Veröffentlicht in: | Recht in Ost und West |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1993
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Zusammenfassung: | Gegenstand der Untersuchung ist die Frage nach dem Geltungsrang und der unmittelbaren Anwendbarkeit der Abkommen zwischen der EG einerseits und Polen, Ungarn und der CSFR andererseits. In diesem Zusammenhang spielen vor allem der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit (Inländerbehandlung) sowie Wettbewerbsregeln (Subventionsverbot) eine Rolle. Für die Tschechische und Slowakische Republik wird von einer unmittelbaren Anwendbarkeit der Europa-Abkommen ausgegangen. Für Ungarn und Polen läßt sich ein Vorrang der Abkommen vor nationalem Recht nach geltendem Verfassungsrecht nicht nachweisen. Auch in diesen Ländern ist jedoch eine völkerrechtsfreundliche Behandlung der Abkommen verfassungsrechtlich geboten. (BOst-Wpt) |
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ISSN: | 0486-1485 |