Informationsinteresse der Allgemeinheit
Das "Informationsinteresse der Allgemeinheit" (IdA) ist ein eigenständiges Rechtsinstitut, das in der verfassungsrechtlichen Informationsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) verankert ist. In grundrechtlichen Abwägungsvorgängen (insbesondere mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht) kann das I...
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Veröffentlicht in: | AfP |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2006
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