Informationsinteresse der Allgemeinheit

Das "Informationsinteresse der Allgemeinheit" (IdA) ist ein eigenständiges Rechtsinstitut, das in der verfassungsrechtlichen Informationsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) verankert ist. In grundrechtlichen Abwägungsvorgängen (insbesondere mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht) kann das I...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AfP
1. Verfasser: Fechner, Frank (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Popp, Susanne (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2006
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das "Informationsinteresse der Allgemeinheit" (IdA) ist ein eigenständiges Rechtsinstitut, das in der verfassungsrechtlichen Informationsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) verankert ist. In grundrechtlichen Abwägungsvorgängen (insbesondere mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht) kann das IdA als grundrechtsgleiches Recht eingesetzt werden.
ISSN:0949-2100