Ohngeachtet Seine Königl. Majestät von Preussen, unser allergnädigster Herr, Höchst Selbst oftmals verordnet, daß in Höchst Dero Forsten schlechterdings gar nichts, besonders aber keine Radungen [!], Ab- und Zumessungen, ohne Vorwissen der Ober-Forstmeister und Revier-Forstbedienten, vorgenommen werden sollen ... Berlin, den 28sten Februar 1782.
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
S.l.
1782
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Beschreibung: | Gesetzgeber am Textende genannt Format: ca. 33,5 x 20 cm. - Satzspiegel: 27,5 x 14 cm Erscheinungsjahr nach Datierung der Amtsdruckschrift. - Vermutlich in Berlin erschienen |
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Beschreibung: | [1] Bl. 2° |