Ohngeachtet Seine Königl. Majestät von Preussen, unser allergnädigster Herr, Höchst Selbst oftmals verordnet, daß in Höchst Dero Forsten schlechterdings gar nichts, besonders aber keine Radungen [!], Ab- und Zumessungen, ohne Vorwissen der Ober-Forstmeister und Revier-Forstbedienten, vorgenommen werden sollen ... Berlin, den 28sten Februar 1782.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Kurmark Krieges- und Domainen-Cammer (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1782
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Beschreibung
Beschreibung:Gesetzgeber am Textende genannt
Format: ca. 33,5 x 20 cm. - Satzspiegel: 27,5 x 14 cm
Erscheinungsjahr nach Datierung der Amtsdruckschrift. - Vermutlich in Berlin erschienen
Beschreibung:[1] Bl.