Stellung des Bundesrechnungshofs im System der Gewaltenteilung und in der öffentlichen Verwaltung
Das Umweltinformationsgesetz sowie das Informationsfreiheitsgesetz regeln Ansprüche auf Zugang zu bestimmten Informationen gegenüber Stellen der öffentlichen ƯVerwaltung (Umweltinformationsgesetz) bzw. gegenüber Behörden des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz). Die Frage, ob Adressat eines solchen...
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Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2006
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Zusammenfassung: | Das Umweltinformationsgesetz sowie das Informationsfreiheitsgesetz regeln Ansprüche auf Zugang zu bestimmten Informationen gegenüber Stellen der öffentlichen ƯVerwaltung (Umweltinformationsgesetz) bzw. gegenüber Behörden des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz). Die Frage, ob Adressat eines solchen Anspruchs auch der Bundesrechnungshof sein kann, gibt Anlass zu untersuchen, ob der Bundesrechnungshof bei seinen Prüfungs- und Beratungsaufgaben Teil der öffentlichen Verwaltung ist. Wäre der Bundesrechnungshof aus der Sicht der Gewaltenteilung der vollziehenden Gewalt zuzuordnen, wäre die Antwort, auch der Bundesrechnungshof müsse seine Akten privaten Popularfrageinteressen öffnen, schon weitgehend vorgeformt. Es ist deshalb zunächst nach der Stellung des Bundesrechnungshofes im System der Gewaltenteilung zu fragen (Quelle: Verlag). |
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ISSN: | 0012-1363 |