Horizontale und vertikale Verzahnung der Strategischen Umweltprüfung mit anderen umweltbezogenen Prüfverfahren
Das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) ist Ende Juni 2005 verabschiedet worden und in Kraft getreten. Die europäische Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ist damit bundesrechtlich auch im Fachplanungsrecht umgesetzt...
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Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2006
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Zusammenfassung: | Das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) ist Ende Juni 2005 verabschiedet worden und in Kraft getreten. Die europäische Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ist damit bundesrechtlich auch im Fachplanungsrecht umgesetzt. Ziel dieses Beitrags ist es, an Hand der Neuregelungen des SUPG und des EAG-Bau systematisierend herauszuarbeiten, wie die Strategische Umweltprüfung mit anderen umweltbezogenen Prüfverfahren materiell und verfahrensrechtlich verzahnt werden kann. Im Hinblick auf die bis zum 31. Dezember 2006 zu erlassenden Bestimmungen über die Strategische Umweltprüfung im Landesrecht werden insofern Gestaltungsspielräume für die Länder aufgezeigt. Zur Strukturbildung werden horizontale Verfahrensverbindungen und vertikale Stufungen von Umweltprüfungen unterschieden. Zentrales Koordinierungsinstrument ist das SUP-Scoping, das im Unterschied zu anderen Scoping-Verfahren nicht allein der Vorstrukturierung des unmittelbar nachfolgenden Verfahrens dient, sondern auch dessen Verzahnung mit Umweltprüfungen in anderen Planungs- und Genehmigungsverfahren sicherzustellen hat (Quelle: Verlag). |
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ISSN: | 0012-1363 |