Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit der Aufbau neuer Rechtsstrukturen im sächsischen Raum unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungsgeschichte des Wittenberger Konsistoriums

Zugl.: Halle-Wittenberg, Univ., Habil.-Schr., 2004

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Frassek, Ralf (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Tübingen Verlag nicht ermittelbar 2005
Schriftenreihe:Ius ecclesiasticum 78
Schlagworte:
Online Zugang:Klappentext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zugl.: Halle-Wittenberg, Univ., Habil.-Schr., 2004
Der Autor untersucht, welche juristischen Lösungen Kursachsen im 16. Jahrhundert fand, um das entstandene Vakuum um das Eherecht zu füllen. Als Folge der Reformation war dem Eherecht gleich in zweifacher Hinsicht der Boden entzogen: einerseits durch Luthers Ablehnung des kanonischen Rechts, andererseits durch das Verschwinden der Ehegerichtsbarkeit der Bischöfe. Die Frage nach der Zuständigkeit und das zeitweilige Nebeneinander verschiedener Entscheidungsträger führte zur Schaffung des Wittenberger Konsistoriums. Drei Rechtsquellen speisten danach das frühe evangelische Kirchenrecht: die in den Kirchenordnungen fixierten Rechtsinhalte, die Gutachtertätigkeit der theologischen Autoritäten und die Rechtsprechung der Ehegerichte
Beschreibung:Literaturverz. S. [331] - 364
Beschreibung:XIII, 367 S.
Ill.
24 cm
ISBN:3161486854
3-16-148685-4