Erörterung der Frage: Ob ein Schütze rechtlich könne belangt werden, wenn er, am gewöhnlichen Schiess-Orte, nach dem ausgesetzten Ziel, sich im Schiessen übet, und einen vorbeygehenden, ohne ihn sehen und wissen zu können, entleibet

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Thomasius, Gottlob (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: Leipzig 1737
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