Edict, wodurch denenjenigen Auswärtigen und bemittelten Particuliers, welche sich in Seiner Königl. Majestät Landen von nun an etabliren werden, die Versicherung ertheilet wird, daß wann dieselbe etwa über kurtz oder lang Ihr Etablissement in denen hiesigen Landen wiederum quitiren wollen sie sowohl als ihre Erben alsdenn von Erlegung der Abzugs-Gelder, von dem in hiesigen Lande mitgebrachten Vermögen frey seyn sollen De Dato Berlin, den 3. September 1749

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Friedrich II. (BerichterstatterIn), L'Estocq, Johann Ludwig (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Königsberg Königl. Hof-Buchdr. 1749
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:Autopsie nach Ex. der HSU
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Königsberg, Gedruckt in der Königlichen Hof-Buchdruckerey
Beschreibung:[2] Bl.