Wir Schultheiß und Rath der Stadt und Republik Bern, entbieten allen Unseren Lieben und Getreuen Burgeren und Angehörigen Unseren Gnädigen und Geneigten Willen, und dabey zu vernehmen ... daß Unsere zu wiederholten malen, insonderheit in Anno 1749. zur Hindertreibung dieses schädlichen Unzifers ... heilsame Verordnung aufs frische wieder in Ueberlegung zu nehmen Actum den 9. Martii 1771
Gespeichert in:
Körperschaften: | , |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
S.l.
1771
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang Format: ca. 39 x 34 cm. - Satzspiegel: 37 x 29,3 cm Erscheinungsjahr nach Datierung am Textende |
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Beschreibung: | [1] Bl. |