Wir Schultheiß und Rath der Stadt und Republik Bern, entbieten allen Unseren Lieben und Getreuen Burgeren und Angehörigen Unseren Gnädigen und Geneigten Willen, und dabey zu vernehmen ... daß Unsere zu wiederholten malen, insonderheit in Anno 1749. zur Hindertreibung dieses schädlichen Unzifers ... heilsame Verordnung aufs frische wieder in Ueberlegung zu nehmen Actum den 9. Martii 1771

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Stand Bern (VerfasserIn), Bern Rat (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1771
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Beschreibung
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Format: ca. 39 x 34 cm. - Satzspiegel: 37 x 29,3 cm
Erscheinungsjahr nach Datierung am Textende
Beschreibung:[1] Bl.