Zur Zustimmungsbedürftigkeit bundesrechtlicher Staatshaftungsregelungen
Nach der kompetenzverfassungsrechtlichen Lehre, die das Bundesverfassungsgericht den gesetzgebenden Bundesorganen 1982 mit der Kassation des Staatshaftungsgesetzes erteilt hatte, nutzte der Bund die Verfassungsreform von 1994 dazu, in Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Staat...
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Veröffentlicht in: | Die öffentliche Verwaltung |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2005
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