Rechtlich Bedencken, ob nicht ... Herr Anton Gunther, Graff zu Oldenburg und Delmenhorst ... mit dem erlangten newen Weserzolln belehnet worden, unnd damit hinwider zubelehnen sey? Mit angehefften dazu gehörigen documentis ...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ummius, Ilico (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: Ingolstatt Hänlin 1640
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Beschreibung
Beschreibung:34 Bl
8" (4")