Nachtrag zur Anweisung vom 10ten October 1780, wegen Bewirthschaftung der Forsten nach Schlägen, sowohl für alle Revier-Forst-Bediente, als für sämtliche Ingenieurs, welche zu den Vermessungen und Eintheilungen der Forsten, ingleichen zu den Ver- und Abmessungen der sonstigen Holzungen und Forst-Grundstücke gebraucht werden Signatum Berlin, den 24. December 1783.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (Verlag)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin Decker 1783
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Beschreibung
Beschreibung:Kopftitel
Datierung der Verordnung am Schluss auf Seite 14
Signaturformel: *7
Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-6 Bestandteil dieses Archivs)
Beschreibung:14 Seiten