Nachtrag zur Anweisung vom 10ten October 1780, wegen Bewirthschaftung der Forsten nach Schlägen, sowohl für alle Revier-Forst-Bediente, als für sämtliche Ingenieurs, welche zu den Vermessungen und Eintheilungen der Forsten, ingleichen zu den Ver- und Abmessungen der sonstigen Holzungen und Forst-Grundstücke gebraucht werden Signatum Berlin, den 24. December 1783.
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
Decker
1783
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Beschreibung: | Kopftitel Datierung der Verordnung am Schluss auf Seite 14 Signaturformel: *7 Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-6 Bestandteil dieses Archivs) |
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Beschreibung: | 14 Seiten 2° |