Declaration des Reglements vom 28. März 1787. und dessen §. 91. u. 108; imgleichen des Accise-Reglements vom 3. May 1787. Sect. 9. §. 5. betreffend die doppelte Nahrung der Branntweinbrenner und die Vorschrift, daß alle diejenigen Gewerbe, welche unter Controlle der Accise stehen, in den offenen Vorstädten künftig nicht mehr etabliert werden sollen De Dato Berlin, den 6. October 1799
Gespeichert in:
Weitere Verfasser: | , , , |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
Gedruckt bey Georg Decker
1799
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Beschreibung: | Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt Die Rückseite des Titelblatts ist unbedruckt Das Reglement vom 28.3.1787 ist unter VD18 11869739 und das Accise-Reglement vom 3.5.1787 ist unter VD18 90808169 verzeichnet Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Gedruckt bey Georg Decker, Königl. Geh. Oberhofbuchdrucker. - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung angegeben |
---|---|
Beschreibung: | 4 ungezählte Seiten 2° |