Ob Wir wohl... [Wiederholung der Verordnung vom 4.10.1728, die den Aufkauf des Viehs durch fremde Metzger einschränken soll und den einheimischen Metzgern das Auslösungsrecht zugesteht.] Onolzbach, 28.7.1735

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1. Verfasser: Karl Wilhelm Friedrich (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1735
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