Demnach Wir zu... [Aufforderung an die Beamten, binnen vierzehn Tagen darüber Rechenschaft abzulegen, wieweit sie mit den in der amtlichen Instruktion und dem angefügten Formular aufgegebenen Verrichtungen gekonmen sind.] Carl Wilhelm Friderich, Markgraf zu Brandenburg. Onolzbach, 14.7.1731
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1731
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