Bei unsern Ober-... [Verordnung darüber, auf welche Art Umzäunungen der Felder gegen den Wildwechsel erlaubt sein sollen.] Carl Wilhelm Friderich, Markgraf zu Brandenburg. Onolzbach, 12.8.1730

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1. Verfasser: Karl Wilhelm Friedrich (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1730
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