Bei unsern Ober-... [Verordnung darüber, auf welche Art Umzäunungen der Felder gegen den Wildwechsel erlaubt sein sollen.] Carl Wilhelm Friderich, Markgraf zu Brandenburg. Onolzbach, 12.8.1730
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1730
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Keine Beschreibung verfügbar. |