Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da die Circular-Verordnung vom 16ten December 1783, nach welcher jeder Erbe von dem ihm zugefallenen Erbschafts-Antheil besonders den Erbschafts-Stempel zu erlegen schuldig ist ... jedem Erben obliegt, den Adversional-Stempel mit 50 Rthlr. zu lösen, zu vielen Klagen und Beschwerden Unserer Unterthanen Anlaß gegeben ... [Gegeben Berlin, den 27sten August1799]
Rescript an das Cammer-Gericht und Churmärkische Krieges- und Domänen-Cammer, wegen näherer Bestimmung des Aversional-Stempelsatzes in Collateral-Erbschaftsfällen
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Körperschaften: | , , |
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Weitere Verfasser: | , , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1799
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Zusammenfassung: | Rescript an das Cammer-Gericht und Churmärkische Krieges- und Domänen-Cammer, wegen näherer Bestimmung des Aversional-Stempelsatzes in Collateral-Erbschaftsfällen |
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang Datierung am Schluss Nur die rechte Hälfte des Einblattdrucks bedruckt Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-12 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
Beschreibung: | 1 Bogen Format: ca. 35 x 46 cm. - Satzspiegel: 27,4 x 15,3 cm |