Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da die Circular-Verordnung vom 16ten December 1783, nach welcher jeder Erbe von dem ihm zugefallenen Erbschafts-Antheil besonders den Erbschafts-Stempel zu erlegen schuldig ist ... jedem Erben obliegt, den Adversional-Stempel mit 50 Rthlr. zu lösen, zu vielen Klagen und Beschwerden Unserer Unterthanen Anlaß gegeben ... [Gegeben Berlin, den 27sten August1799]

Rescript an das Cammer-Gericht und Churmärkische Krieges- und Domänen-Cammer, wegen näherer Bestimmung des Aversional-Stempelsatzes in Collateral-Erbschaftsfällen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen Kammergericht (AdressatIn), Kurmark Krieges- und Domainen-Cammer (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm III. (VerfasserIn), Werder, ... v. (BerichterstatterIn), Arnim, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1799
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Beschreibung
Zusammenfassung:Rescript an das Cammer-Gericht und Churmärkische Krieges- und Domänen-Cammer, wegen näherer Bestimmung des Aversional-Stempelsatzes in Collateral-Erbschaftsfällen
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Datierung am Schluss
Nur die rechte Hälfte des Einblattdrucks bedruckt
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-12 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:1 Bogen
Format: ca. 35 x 46 cm. - Satzspiegel: 27,4 x 15,3 cm