Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... In dem Circular-Rescript vom 1. August 1783 .... ist bereits vorgeschrieben, daß in Nachsteuer- und Abschoß-Sachen unmittelberer Städte von den Landes-Kollegiis bei Unserm Cabinets-Ministerio .... angefragt werden soll ... so setzen Wir hiedurch fest, daß in allen Nachsteuer- und Abschoß-Sachen ... folgender Gang berücksichtigt werden soll ... [Gegeben Berlin, 25. Februar 1792]
Verordnung, betreffend die Konkurrenzfrage zwischen dem Kabinettsministerium und der Kurmärkischen Kammer in Nachsteuer- und Abschoßsachen
Gespeichert in:
Körperschaften: | , |
---|---|
Weitere Verfasser: | , , , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1792
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Keine Ergebnisse!