Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... In dem Circular-Rescript vom 1. August 1783 .... ist bereits vorgeschrieben, daß in Nachsteuer- und Abschoß-Sachen unmittelberer Städte von den Landes-Kollegiis bei Unserm Cabinets-Ministerio .... angefragt werden soll ... so setzen Wir hiedurch fest, daß in allen Nachsteuer- und Abschoß-Sachen ... folgender Gang berücksichtigt werden soll ... [Gegeben Berlin, 25. Februar 1792]

Verordnung, betreffend die Konkurrenzfrage zwischen dem Kabinettsministerium und der Kurmärkischen Kammer in Nachsteuer- und Abschoßsachen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen Kammergericht (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Finkenstein, ... v. (BerichterstatterIn), Schulenburg, ... v. (BerichterstatterIn), Alvensleben, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1792
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!