Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... In dem Circular-Rescript vom 1. August 1783 .... ist bereits vorgeschrieben, daß in Nachsteuer- und Abschoß-Sachen unmittelberer Städte von den Landes-Kollegiis bei Unserm Cabinets-Ministerio .... angefragt werden soll ... so setzen Wir hiedurch fest, daß in allen Nachsteuer- und Abschoß-Sachen ... folgender Gang berücksichtigt werden soll ... [Gegeben Berlin, 25. Februar 1792]
Verordnung, betreffend die Konkurrenzfrage zwischen dem Kabinettsministerium und der Kurmärkischen Kammer in Nachsteuer- und Abschoßsachen
Gespeichert in:
Körperschaften: | , |
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Weitere Verfasser: | , , , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1792
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Zusammenfassung: | Verordnung, betreffend die Konkurrenzfrage zwischen dem Kabinettsministerium und der Kurmärkischen Kammer in Nachsteuer- und Abschoßsachen |
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Beschreibung: | Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt: Seiner Königlichen Majestät Titel ist Textanfang Datierung am Schluss Nur die rechte Hälfte des Einblattdrucks ist bedruckt Das erwähnte Circular-Rescript vom 1. August 1783 ist unter VD18 11808195 verzeichnet Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
Beschreibung: | 1 Bogen Format: ca. 36 x 44 cm. - Satzspiegel: 26 x 15,5 cm |