Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... In dem Circular-Rescript vom 1. August 1783 .... ist bereits vorgeschrieben, daß in Nachsteuer- und Abschoß-Sachen unmittelberer Städte von den Landes-Kollegiis bei Unserm Cabinets-Ministerio .... angefragt werden soll ... so setzen Wir hiedurch fest, daß in allen Nachsteuer- und Abschoß-Sachen ... folgender Gang berücksichtigt werden soll ... [Gegeben Berlin, 25. Februar 1792]

Verordnung, betreffend die Konkurrenzfrage zwischen dem Kabinettsministerium und der Kurmärkischen Kammer in Nachsteuer- und Abschoßsachen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen Kammergericht (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Finkenstein, ... v. (BerichterstatterIn), Schulenburg, ... v. (BerichterstatterIn), Alvensleben, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1792
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung, betreffend die Konkurrenzfrage zwischen dem Kabinettsministerium und der Kurmärkischen Kammer in Nachsteuer- und Abschoßsachen
Beschreibung:Gesetzgeber am Ende der Verordnung genannt: Seiner Königlichen Majestät
Titel ist Textanfang
Datierung am Schluss
Nur die rechte Hälfte des Einblattdrucks ist bedruckt
Das erwähnte Circular-Rescript vom 1. August 1783 ist unter VD18 11808195 verzeichnet
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:1 Bogen
Format: ca. 36 x 44 cm. - Satzspiegel: 26 x 15,5 cm