Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da in dem Circular-Rescript vom 10. May c. wegen des Vermögens ausgetretener Unterthanen, unter andern festgestzet worden, daß, wenn ein Kantonist den Abschied erhalten hat ... einem solchen Cantonisten gegen den wider ihn anzustellenden Confiscations-Prozeß, der erhaltene Abschied nicht zu statten komme ... [Gegeben Berlin, den 25. Juli 1791]
Verordnung, betreffend die Konfiskationsprozesse gegen Kantonisten, die das Land verlassen wollen
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Körperschaften: | , |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1791
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Zusammenfassung: | Verordnung, betreffend die Konfiskationsprozesse gegen Kantonisten, die das Land verlassen wollen |
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang Datierung am Schluss Nur die rechte Hälfte Einblattdrucks ist bedruckt Die Verordnung bezieht sich auf VD18 11891599 Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
Beschreibung: | 1 Bogen Format: ca. 36 x 41 cm. - Satzspiegel: 25,7 x 15,5 cm |