Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da Wir zu bemerken Gelegenheit gehabt haben, daß die zeitigen Regiments-Chefs sich öfters der Person und des Vermögens ausgetretener Cantonisten Namens des Regiments begeben, und Unsere Landes-Collegia dergleichen Entsagung für hinreichend halten, um den fiskalischen Anspruch an das Vermögen eines solchen ausgetretenen Cantonisten zu tilgen ... [Gegeben Berlin, den 10. May 1791]
Anführung der Gründe zur Tilgung des Anspruches an das Vermögen eines ausgetretenen Kantonisten
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1791
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Zusammenfassung: | Anführung der Gründe zur Tilgung des Anspruches an das Vermögen eines ausgetretenen Kantonisten |
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang Datierung am Schluss Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
Beschreibung: | 2 ungezählte Seiten 2° |