Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Wir haben mittelst Cabinets-Ordre vom 21sten vorigen Monaths an Unser Ober-Krieges-Collegium allerhochst zu verordnen geruhet: daß kein verabschiedeter Officier, welcher nicht durch Unsere Höchsteigene Erlaubniß dazu besonders berechtiget ist, Unsere Königliche Uniform oder Porte Epées zu tragen sich unterfangen, dieses Verbot auch sich auf diejenigen Officiere erstrecken solle, die zwar bey ihrer Dimißion diese Erlaubniß erhalten, nachher aber derselben, durch Annehmung auswärtiger Kriegesdienste, wieder entsagt haben ... [Gegeben Berlin, den 6ten December 1790]
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Berlin
G. J. Decker
1790
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