Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Wir haben mittelst Cabinets-Ordre vom 21sten vorigen Monaths an Unser Ober-Krieges-Collegium allerhochst zu verordnen geruhet: daß kein verabschiedeter Officier, welcher nicht durch Unsere Höchsteigene Erlaubniß dazu besonders berechtiget ist, Unsere Königliche Uniform oder Porte Epées zu tragen sich unterfangen, dieses Verbot auch sich auf diejenigen Officiere erstrecken solle, die zwar bey ihrer Dimißion diese Erlaubniß erhalten, nachher aber derselben, durch Annehmung auswärtiger Kriegesdienste, wieder entsagt haben ... [Gegeben Berlin, den 6ten December 1790]

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen Kammergericht (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Carmer, ... v. (BerichterstatterIn), Dörnberg, ... v. (BerichterstatterIn), Reck, ... v. (BerichterstatterIn), Wöllner, ... v. (BerichterstatterIn), Goldbeck, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1790
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Beschreibung
Beschreibung:Titel ist Textanfang
Datierung am Schluss
Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:2 ungezählte Seiten