Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Es ist zwar schon in Unserer Proceß-Ordnung P. I. Tit. 20. §§. 9 & 10. gesetzliche Versehung geschehen, wie es, wenn wegen eines entstehenden Krieges, die Truppen ihre Standquartiere verlassen müssen, alsdann in Ansehung der zu sistierenden Prozesse, in welchen Militair-Personen verwickelt sind, gehalten werden soll ... [Berlin, den 30ten August 1790]

Verordnung, betreffend Prozesse von Militärpersonen bei Abwesenheit aus ihren Standquartieren

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Preußen Kammergericht (AdressatIn), Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm II. (VerfasserIn), Carmer, ... v. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1790
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!