Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Es ist zwar schon in Unserer Proceß-Ordnung P. I. Tit. 20. §§. 9 & 10. gesetzliche Versehung geschehen, wie es, wenn wegen eines entstehenden Krieges, die Truppen ihre Standquartiere verlassen müssen, alsdann in Ansehung der zu sistierenden Prozesse, in welchen Militair-Personen verwickelt sind, gehalten werden soll ... [Berlin, den 30ten August 1790]
Verordnung, betreffend Prozesse von Militärpersonen bei Abwesenheit aus ihren Standquartieren
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1790
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Zusammenfassung: | Verordnung, betreffend Prozesse von Militärpersonen bei Abwesenheit aus ihren Standquartieren |
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang Datierung am Schluss Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-9 Bestandteil dieses Archivs) - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
Beschreibung: | 2 ungezählte Seiten 2° |